Aktuelles aus der Justiz: 95. Konferenz der Justizminister sowie Digitale Europäische Prokura

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Aus der Justiz

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer 95. Konferenz am 10. November 2023 in Berlin Beschlüsse erwirkt, die auf Verbesserungen in unterschiedlichsten Justizbereichen zielen.

Justiz

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer 95. Konferenz am 10. November 2023 in Berlin Beschlüsse erwirkt, die auf Verbesserungen in unterschiedlichsten Justizbereichen zielen: So hat die Konferenz den Bundesminister der Justiz gebeten zu prüfen, inwieweit in der Europäischen Union eine einheitliche digitale Prokura etabliert werden kann, Zwangsmaßnahmen zur organisierten Kriminalität auch im Umweltstrafrecht Anwendung finden können und durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der Weg für Gerichtsleitungen auch im Job-Sharing ermöglicht werden kann. Zudem einigten sich die Bundesländer, auch auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats zu stärken.

Wehrhafter Rechtsstaat

Auf Initiative zahlreicher Bundesländer stellte die Justizministerkonferenz fest, dass auch die Verfahren und Institutionen des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats auf unterschiedlichen Ebenen zunehmendem Druck ausgesetzt sind. Die Justizministerinnen und Justizminister waren sich einig, dass vorbeugende Maßnahmen im Bundes- und Landesrecht zu prüfen sind, um eine mögliche Schwächung des Rechtsstaats zu verhindern. Zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Einflussnahme und Manipulation seien Ansatzpunkte insbesondere die Bekämpfung von Desinformation und Hassrede.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Wichtig war bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, dass der freiheitlich demokratische Rechtsstaat jederzeit wehrhaft ist und bleibt.“

Digitale Europäische Prokura

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens haben die Länder sich einstimmig für die Einführung einer Digitalen Europäischen Prokura auf EU-Ebene ausgesprochen. Der grenzüberschreitende Handel müsse vereinfacht werden, ein Baustein sei der Nachweis der Geschäftsvollmacht in vereinheitlichter und digitaler Form. Nordrhein-Westfalen schlug den anderen Bundesländern vor, dass die Erteilung einer Vollmacht für den europäischen Binnenmarkt zwar weiterhin in den nationalen Registern eingetragen werde, aber diese Eintragung einheitlichen europäischen Regeln folgen solle. Die Daten könnten dann leicht elektronisch aus den Registern abgerufen werden und seien schnell auf dem digitalen Endgerät des Nutzers verfügbar. Damit würden die Rechtssicherheit im Handel erhöht und die Transaktionskosten zugunsten der Unternehmen gesenkt. Die Prüfung von Wirkung und Reichweite einer Vollmacht nach 27 Einzelrechtsordnungen der Mitgliedstaaten entfiele.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Die Zeit ist reif für mehr Digitalisierung im europäischen Unternehmensrecht. Mit einer einfachen App auf dem Smartphone sollen Unternehmen zukünftig den sicheren Nachweis erbringen können, wer die Gesellschaft im Rechtsverkehr wirksam vertritt. Der Bundesminister der Justiz ist jetzt gefordert, in Brüssel die richtigen Impulse zu setzen, damit diese Innovation noch vor den Europa-Wahlen umgesetzt wird und zu einem Digitalisierungsschub im europäischen Handel führt.“

Effektivere Ermittlungsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Umweltstraftaten

Einstimmig schlossen sich die Länder dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens auch insoweit an, als zukünftig bei schweren Umweltstraftaten die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen aus der organisierten Kriminalität auch in den Strafverfahren bei Umweltdelikten angewandt werden sollen. Dass bisher im Umweltstrafrecht überwiegend nur sehr niedrige Strafen verhängt werden, liege auch an den nicht ausreichend wirksamen und effektiven Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Obwohl die Täter von schweren Umweltstraftaten unsere Umwelt erheblich schädigen, Zukunftskosten produzieren und häufig künftige Generationen schwer belasten, werden sie häufig gar nicht erst vor Gericht gestellt. Dabei ist Umweltkriminalität in gewerblichem oder industriellem Umfang oft nichts anderes als schwere organisierte Wirtschaftskriminalität.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Die Kleinen bestraft man, die Großen lässt man laufen – diesen Eindruck haben viele, wenn es um schwere Umweltstraftaten geht. Solche Umweltstraftaten müssen vor Gericht gebracht werden. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass bei schweren Umweltstraftaten die gleichen Ermittlungsmaßnahmen wie bei der organisierten Kriminalität eingesetzt werden können. Eine entsprechende Änderung des Strafprozessrechts soll der Bundesjustizminister auf den Weg bringen.“

Verankerung eines geteilten Spruchkörpervorsitzes und einer geteilten Gerichtsleitung im Gerichtsverfassungsgesetz

Zusammen mit Sachsen hat sich Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass auch der Vorsitz eines gerichtlichen Spruchkörpers oder die Leitung eines Gerichts im Job-Sharing wahrgenommen werden kann. Dem stimmten die Länder überwiegend zu. Als der Gleichstellung verpflichtete und attraktive Arbeitgeberin ist es in der Justiz seit Langem möglich, Führungsverantwortung und Aufgaben in Beförderungsämtern auch in Teilzeit auszuüben.

„Jobsharing muss auch für Ämter und Funktionen in der Justiz möglich sein, die bisher von einer Person ausgeübt werden. So wollen wir die Potenziale qualifizierter, zeitanteilig Beschäftigter für die Justiz nutzen. Zugleich stärken wir damit die berufliche Entwicklung und die Arbeitszufriedenheit von Teilzeitbeschäftigten“, so Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach.

Quelle: aus dem Newsletter des Landes NRW vom 10.11.2023


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