zurück zur Übersicht aller Informationen für Justizbeamte
Keine Altersteilzeit für Justizbeamte
Von der Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, darf der Justizdienst ausgenommen werden.
Der Fall: Seit 1999 kann rheinland-pfälzischen Landesbeamten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag Altersteilzeit bewilligt werden. Allerdings wurde die Landesregierung ausdrücklich ermächtigt, einzelne Verwaltungsbereiche von der Altersteilzeitregelung auszunehmen. Dies ist für die Justizverwaltung geschehen. Gleichwohl beantragte ein heute 62jähriger Rechtspfleger, ihm Altersteilzeit im so genannten Blockmodell zu gewähren. Das Justizministerium lehnte den Antrag ab, weil die Altersteilzeit für Justizbeamte nicht gelte. Der Beamte erhob dagegen Klage und unterlag in zwei Instanzen.
Das Oberverwaltungsgericht: Mit dem Altersteilzeitmodell sollen vorrangig Personalüberhänge abgebaut werden. Die Landesregierung hat zu beurteilen, ob die Altersteilzeit in einem bestimmten Ressort den Erfordernissen einer geordneten, personalwirtschaftlich soliden Verwaltung zuwiderlaufen. Dass die Landesregierung dies für den Justizbereich angenommen hat, ist nicht zu beanstanden. Denn in der Justizverwaltung gibt es keinen Personalüberhang.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Oktober 2001 – 2 A 11154/01.OVG
SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht |
Gesetze, Rechtsvorschriften und Vorschriften
für Beamtinnen und Beamte
Unter dieser Rubrik finden Sie wichtige Gesetze, Rechtsverodnungen und Vorschriften für Beamte. Wir werden dieses Angebot sukzessive ausbauen.
Gesetze und Vorschriften Arbeitszeit Altersteilzeitzuschlags- Eisenbahnarbeits- Post-Arbeitszeitverordnung Postbankarbeitszeit- Auswärtiger Dienst Gesetz über den auswärtigen
Beamtenrecht Beamtenrechtsrahmen- Dienstrechtliches Begleitgesetz -
Beihilfe Beihilfevorschriften des Besoldung und Bezahlung Auslandsverwendungs- Auslandszuschlags- Bundesbesoldungsgesetz - BBesG Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungs- Bundessonderzahlungs- Bundesobergrenzen- Erschwerniszulagen- Erste Bezügeanpassungs- Kommunalbesoldungs- Leistungsstufen- Leistungsbezügeverordnung Leistungsbezügeverordnung Leistungsprämien- und - Mehrarbeitsvergütungs- Telekom-Sonderzahlungs- Verordnung über die Gewährung Verordnung über die Zahlung eines Verordnung über die Vollstreckungsvergütungs- Zweite Besoldungs-Über-
Disziplinarrecht Verordnung zu § 82 desBundesdisziplinargesetzes Europa Laufbahn Ausbildungs- Bundeslaufbahnverordnung - BLV Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz- Jugend
Nebentätigkeitsrecht Bundesnebentätigkeitsverordnung
Personalvertretung XXX Reise- und Umzugskosten Auslandsreisekostenverordnung Auslandstrennungsgeldverordnung Auslandsumzugskostenverordnung Bundesreisekostengesetz (BRKG) Bundesumzugskostengesetz Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG
Soziales Bedienstetenwohnungs- Bundesgleichstellungsgesetz Gleichstellungsstatistikverordnung Gleichstellungsbeauftragten- Mutterschutzverordnung - MuSchV Mutterschaftsgesetz
XXX
Versorgung XXX Beamtenversorgungsgesetz Beamtenversorgungs-Übergangs- Urlaub Erholungsurlaubsverordnung Heimaturlaubsverordnung Sonderurlaubsverordnung
|
Beamtengruppen - nach Status Beamte auf Widerruf Beamte auf Probe Beamte auf Lebenszeit ...nach Dienstherr Bundesbeamte Bund Landesbeamte Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
...nach Berufsgruppen Bahn DBAG-Zuständigkeits- verordnung - DBAGZustV Eisenbahnarbeitszeit- Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungs- Gesetz zur Verbesserung der Finanzen XXX Steuerbeamten-Ausbildungs- Gemeindebeamte XXX Flugsicherung Gesetz zur Übernahme Hochschulle XXX Justiz XXX Lehrer XXX Polizei XXX Bundespolizeibeamten- Polizeivollzugsbeamte Verordnung zu § 1 Abs. 1
Post Gesetz zur Verbesserung der Post-Arbeitszeit- Postbankarbeitszeit- Postleistungsentgelt- Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) Telekom Gesetz zur Verbesserung der Jubiläumsverordnung Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) Telekom-Sonderzahlungs- Zollbeamte XXX
|
Allgemeine und Innere Allgemeines Öffentliche Sicherheit und - Polizei, Waffenwesen Allgemeines Öffentliche Sicherheit und - Polizei, Waffenwesen
Kommunalwesen
Fürsorge- und Wohlfahrtswesen Gesundheits- und Veterinärwesen Raumordnung, Bau-, Wohnungs- Vertriebene, Flüchtlinge, Entschädigung, Rückerstattung, Politische Befreiung |
Gesetze |
Bundesbeamtengesetz (BBG) >>>weiter Beamtenrechtsrahmengesetzt (BRRG) Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) >>>weiter Bundesbesoldungs- und Bundesreisekostengesetz (BRKG) >>>weiter Bundessonderzahlungsgesetz >>>weiter Beamtenversorgungsgesetz (BeamteVG) >>>weiter |
Rechtsverordnungen |
Bundesnebentätigkeitsverordnung >>>weiter Mehrarbeitsvergütung für Beamte >>>weiter Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung >>>weiter |
Vorschriften | Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) >>>weiter |
PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Landesbeamte geeignet. Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |