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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte im Justizdienst bzw. der Justizverwaltung
Die Justizverwaltung ist der organisatorische Teil der Judikative, der den Betrieb von Gerichten und Staatsanwaltschaften sicherstellt, ohne selbst Recht zu sprechen. Sie umfasst
- Personalangelegenheiten,
- Haushaltsplanung,
- IT-Infrastruktur,
- Gebäudeunterhaltung
- und Dienstaufsicht.
Sie wird primär durch Landesjustizministerien und Präsidenten der Gerichte ausgeübt.
Kernaufgaben der Justizverwaltung
Personalverwaltung
- Auswahl,
- Einstellung
- und Einsatz von Richtern, Staatsanwälten und Justizfachangestellten.
Organisation und Technik
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln,
- IT-Ausstattung
- und Einführung der elektronischen Akte (E-Akte).
- Gebäude- und Haushaltsverwaltung:
- Verwaltung der Immobilien und Finanzplanung.
Dienstaufsicht
Überwachung der ordnungsgemäßen Amtsführung, ohne dabei in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen.
Strukturelle Einordnung
Landesjustizverwaltung
Die Justizministerien der Länder sind für die meisten Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig.
Bundesebene
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und nachgeordnete Behörden wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) übernehmen Aufgaben auf Bundesebene
Justizverwaltungsakt
Einzelmaßnahmen im Rahmen der Verwaltung (z.B. Geschäftsverteilungsplan). Die Justizverwaltung ist damit für die funktionsfähige Infrastruktur des Rechtsstaates verantwortlich, während die eigentliche Rechtsprechung den unabhängigen Richtern obliegt.
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Red 20260414